Die neuen Ordnungen sind veröffentlicht

Ordnungen Zucht
Die ab 1.1.2022 geltenden Ordnungen in der Zucht sind fertiggestellt und von der Bundesleitung beschlossen worden.
Hier die allerwichtigsten Punkte:
aus der Zuchtordnung:
4.1.1. Zur Zucht zugelassene Hunde – Basiszucht
Für einen einmaligen Zuchteinsatz zugelassen (1 Wurf für Hündinnen bzw. 1 erfolgreicher Deckakt für Rüden) sind alle im ÖHZB und Zuchtbuch des SV eingetragenen Hunde, die das Mindestalter – Rüden 24 Monate und Hündinnen 20 Monate - vollendet haben und nachstehende Voraussetzungen erfüllen.
Für einen einmaligen Zuchteinsatz zugelassen (1 Wurf für Hündinnen bzw. 1 erfolgreicher Deckakt für Rüden) sind alle im ÖHZB und Zuchtbuch des SV eingetragenen Hunde, die das Mindestalter – Rüden 24 Monate und Hündinnen 20 Monate - vollendet haben und nachstehende Voraussetzungen erfüllen.
a) eine SVÖ/SV Wesensbeurteilung oder eine gleichwertig anerkannte Wesensbeurteilung erfolgreich abgelegt
haben.
haben.
b) eine anerkannte Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH/VT) bestanden haben.
c) auf einer vom SVÖ anerkannten Zuchtveranstaltung im Alter von mindestens 12 Monaten mindestens mit dem Formwert „GUT“ bewertet wurden.
d) DNA-geprüft sind
e) über einen anerkannten Gelenksbefund der Hüfte und Ellenbogen von „normal“, „fast normal“ oder „noch zugelassen“ verfügen. Bei Verwendung eines Zuchttieres mit dem HD-Befund oder ED-Befund „noch zugelassen“, muss der Zuchtpartner im jeweiligen Bereich den Befund „normal“ oder „fast normal“ aufweisen.
f) beim Zuchteinsatz sind auch die Regelungen der Ziffer 3.3.2. (ausländische Hunde) zum Qualitätsröntgen (Röntgencheck inkl. DNA) einzuhalten.
g) der Hund darf nicht enger als 3-3, 4-2, 2-4 ingezüchtet sein. Gültig ab 1. 1. 2016
h) weiterhin ist Voraussetzung, dass beide Elterntiere des betreffenden Hundes einen vom SV anerkannten HD- und ED-Befund mit dem Status „normal“, „fast normal“ oder „noch zugelassen“ zuerkannt bekommen haben.
4.1.2 Zur Zucht geeignete Hunde - Leistungszucht
Zur Zucht geeignet sind alle Hunde, die die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1.1 (Wesensbeurteilung verpflichtend für Hunde ab Wurfdatum 1.1.2022) erfüllen und zusätzlich eine der nachstehend angeführten, fachspezifischen Ausbildungskennzeichen/Gebrauchshundeprüfungen bestanden haben.
Zur Zucht geeignet sind alle Hunde, die die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1.1 (Wesensbeurteilung verpflichtend für Hunde ab Wurfdatum 1.1.2022) erfüllen und zusätzlich eine der nachstehend angeführten, fachspezifischen Ausbildungskennzeichen/Gebrauchshundeprüfungen bestanden haben.
a) Internationale Gebrauchshundeprüfung (FCI IGP ZTP, FCI IGP 1-3)
b) Herdengebrauchshundeprüfung HGH
c) Internationale Fährtenhundprüfung (FCI IFH2)
d) Agility-Prüfung (A2)
e) Obedience-Prüfung (O2)
f) Rettungshundeprüfung - RH-F, RH-FL, RH-T, RH-W, RH-L – jeweils Stufe B
g) oder ein als gleichwertig anerkanntes Ausbildungskennzeichen – zB SV ZAP, Diensthundeprüfungen – auch außerhalb der Bereiche des SVÖ/SV
4.1.3 Zur Zucht empfohlene Hunde - Premium
Zur Zucht empfohlen sind alle Hunde, die alle Voraussetzungen nach Zif. 4.1.1 (Wesensbeurteilung verpflichtend für Hunde ab Wurfdatum 1.1.2022) und zusätzlich nach Zif. 4.1.2 die nachstehend, aufgelisteten, fachspezifischen Ausbildungskennzeichen/Gebrauchshundeprüfungen bestanden haben. Weiters eine Körung im SVÖ oder eine vom SVÖ anerkannte Körung nachweisen können.
a) Internationale Gebrauchshundeprüfung (FCI IGP ZTP, FCI IGP 1-3)
b) Herdengebrauchshundeprüfung HGH
c) oder ein als gleichwertig anerkanntes Ausbildungskennzeichen - zB SV ZAP, Diensthundeprüfungen - auch außerhalb der Bereiche des SVÖ/SV.
4.1.6. Grenzwerte HD und Größe
Die folgenden Grenzwerte als Mittel der Elterntiere sind derzeit festgesetzt. Die jeweils gültigen
Referenzzahlen sind auf der Homepage des SVÖ ersichtlich oder beim Zuchtbuchamt zu erfragen.
Der Größenmittelzuchtwert für das Jahr 2022 beträgt 110 und darf nicht überschritten werden !
Von jedem Züchter sollte angestrebt werden, den Zuchtpartner unter dem genannten Mittelwert auszuwählen und im Ergebnis eine deutliche Verbesserung der Zuchtwertzahl zu erreichen.
Verstöße gegen den Zuchtplan zur Reduktion der Größe und HD werden als Verstöße gegen die Zuchtordnung geandet.