6.6.2024:   SVÖ-Bundessiegerprüfung
                      Ab dem Jahr 2025 wird eine Gästeklasse geführt, in der Hunde ohne eingetragenem HD/ED Befund gewertet werden.
 
                      Voraussetzung für die Gästeklasse:
                      - bestehende SVÖ-Mitgliedschaft
                      - tierärztliches Attest, dass der Hund aus gesundheitlicher Sicht den Anforderungen des Antritts gewachsen ist
                        (von einem, bei der österr. Tierärztekammer registrierten Tierarzt)

 
6.6.2024:   Änderung WUSV-WM Universal Qualifikations-Modus
                     Als Qualifikation zur WUSV-WM Universal ist eine erreichte Schaubewertung von mind. "SG" beim SVÖ-Universalsieger nötig.

3.5.2024:     Ortsgruppenverlegung und Namensänderung
                        Die OG 87 Ebreichsdorf wurde nach Alland verlegt und in OG 87 Alland umbenannt                 
                        Die OG 80 Judenburg wurde nach St. Michael-Bleiburg verlegt und in OG 80 Bleiburg umbenannt

11.3.2024:      Neugründung/Auflösung von Ortsgruppen
                         Mit 31.12.2023 wurden die Ortsgruppen OG 77 Lindach und OG 151 St. Barbara Mitterdorf aufgelöst
 
                         Am 15.2.2024 wurde die OG 3 Mitterdorf an der Raab gegründet.              
 

 11.3.2024:    Schließtage SVÖ-Verwaltung
                       
Die SVÖ-Verwaltung ist an folgenden Tagen geschlossen:
                       
-  Freitag, den 16. August 2024
                        -  Montag, den 23. Dezember 2024 bis Montag, den 6. Jänner 2025


 
06.09.2023: Änderung beim Reglement der SVÖ-Bundessiegerprüfung/SVÖ-Universalsieger


Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der öffentlichen Diskussion über Qualzuchtmerkmale hat die Bundesleitung in ihrer Sitzung vom 12. August 2023 beschlossen, den Zugang zur Teilnahme an der SVÖ-Bundessiegerprüfung bzw. des SVÖ-Universalsiegers zu ändern.

Ab dem Jahr 2024 dürfen nur mehr Hunde teilnehmen, für die ein, vom SVÖ bzw. SV anerkannter HD/ED Befund „normal“, „fast normal“ oder „noch zugelassen“, eingetragen in der Original-Ahnentafel, vorgewiesen werden kann.

Weiters wurde beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 bei der Bundessiegerzuchtschau nur mehr Hunde ausgestellt werden können, für die ab dem Alter von 24 Monaten, ein HD/ED Befund „normal“, „fast normal“ oder „noch zugelassen“, eingetragen in der Original-Ahnentafel, vorgewiesen werden kann.


3/2023              Prüfungsgebühren Rettungshunde



2/2023              Mitteilung des Bundesausbildungswartes:   
                         
Stefanie Stadlmayr wurde als Richteranwärterin für Gebrauchshunde beim ÖKV eingegeben.