Personen die gerne auf die Liste der Trainer für den NÖ Sachkundenachweis möchten,
bitte schriftlich in der SVÖ Verwaltung beantragen.
Die Voraussetzungen: Qualifikation mind. Kursleiter 2 oder eine entsprechende höhere Ausbildung.
Link ÖKV Sachkundeverordnung NÖ






